Reisemedizinische Beratung und Praxisgebühr
Seit Einführung der Praxisgebühr gibt es viele Unklarheiten und Verwechslungen,
gerade auch im Zusammenhang mit der reisemedizinischen Beratung vor der Reise.
Wir möchten Sie daher über die rechtliche Situation im Rahmen der Reisemedizin
informieren:
- die reisemedizinische Beratung vor einer Reise
ist für jeden Arzt eine privatärztliche Leistung - gleichgültig ob der Reisende einer
gesetzlichen oder privaten Krankenkasse angehört.
Sie muß daher von jedem Arzt privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in
Rechnung gestellt und vom Reisenden selbst bezahlt werden.
Bei gesetzlich Versicherten werden solche Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse
nicht übernimmt und die der Versicherte daher selbst bezahlen muß, auch IGEL-
Leistungen genannt.
Bei privatärztlichen Leistungen fällt keine Praxisgebühr an, auch nicht für
gesetzlich Versicherte!
Bei Impfungen unterscheidet man:
- Impfungen, die auch in Deutschland wichtig sind und empfohlen werden:
Diese Impfungen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Aber:
Diese Impfungen sind "Vorsorgeleistungen":
Bei Vorsorgeleistungen wird keine Praxisgebühr fällig!
- Impfungen, die nur für die jeweilige Reise empfohlen werden oder erforderlich
sind (wie z.B. Gelbfieber, Typhus ...):
Diese Impfungen werden nach der privaten Gebührenordnung GOÄ in Rechnung gestellt und vom Reisenden bezahlt.
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erstatten die Leistungen seit etwa Juni 2007 meist nachträglich, teilweise
oder in vollem Umfang. Es lohnt sich daher, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.
Bei privatärztlichen Leistungen fällt grundsätzlich keine
Praxisgebühr an, weder bei Privatpatienten noch bei gesetzlich Versicherten!
Fazit:
Bei einer reisemedizinischen Beratung vor einer Reise und den damit verbundenen Impfungen
wird daher grundsätzlich keine Praxisgebühr fällig, gleichgültig ob die Impfungen von der
gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden oder nicht.
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