Reisemedizinische Beratung und Praxisgebühr

Seit Einführung der Praxisgebühr gibt es viele Unklarheiten und Verwechslungen, gerade auch im Zusammenhang mit der reisemedizinischen Beratung vor der Reise.

Wir möchten Sie daher über die rechtliche Situation im Rahmen der Reisemedizin informieren:
  • die reisemedizinische Beratung vor einer Reise

    ist für jeden Arzt eine privatärztliche Leistung - gleichgültig ob der Reisende einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse angehört.
    Sie muß daher von jedem Arzt privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt und vom Reisenden selbst bezahlt werden.
    Bei gesetzlich Versicherten werden solche Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt und die der Versicherte daher selbst bezahlen muß, auch IGEL- Leistungen genannt.
Bei privatärztlichen Leistungen fällt keine Praxisgebühr an, auch nicht für gesetzlich Versicherte!

Bei Impfungen unterscheidet man:
  • Impfungen, die auch in Deutschland wichtig sind und empfohlen werden:
    Diese Impfungen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
    Aber:
    Diese Impfungen sind "Vorsorgeleistungen":
    Bei Vorsorgeleistungen wird keine Praxisgebühr fällig!

  • Impfungen, die nur für die jeweilige Reise empfohlen werden oder erforderlich sind (wie z.B. Gelbfieber, Typhus ...):
    Diese Impfungen werden nach der privaten Gebührenordnung GOÄ in Rechnung gestellt und vom Reisenden bezahlt.
    Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erstatten die Leistungen seit etwa Juni 2007 meist nachträglich, teilweise oder in vollem Umfang. Es lohnt sich daher, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.
Bei privatärztlichen Leistungen fällt grundsätzlich keine Praxisgebühr an, weder bei Privatpatienten noch bei gesetzlich Versicherten!

Fazit:
Bei einer reisemedizinischen Beratung vor einer Reise und den damit verbundenen Impfungen wird daher grundsätzlich keine Praxisgebühr fällig, gleichgültig ob die Impfungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden oder nicht.
 

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